Keine Geschäftsführung, keine Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung befasst sich
gerne mit Strafrecht. Zu strafrechtlichen Ermittelungsverfahren im Zusammenhang
mit Pflegeeinrichtungen kommt es jedoch häufiger vor als man denkt.
Strafverfahren können sowohl stationäre Einrichtungen als auch ambulante Dienste
mit den unterschiedlichsten Vorwürfen konfrontieren. Auf der einen Seite stehen dabei
Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener oder fahrlässige Tötungsdelikte, auf
der anderen Seite geht es oftmals um vermögensrechtliche Vorwürfe wie etwa Abrechnungs-
betrug.
Strafverfahren haben belastende Konsequenzen und führen oft zu einem erheblichen,
kaum umkehrbaren Imageverlust. Durch Problembewusstsein und frühzeitiges
Erkennen muss es erst gar nicht so weit kommen. In unserem Seminar befassen
Sie sich mit ausgewählten Straftatbeständigen in Pflegeberufen, um präventiv tätig
und/oder zeitnah reagieren zu können.
Inhalte:
Datenschutz und Privatsphäre
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Verletzung von Privatgeheimnissen
Körperliche Integrität
- Körperverletzung
- Gefährliche Körperverletzung
- Misshandlung von Schutzbefohlenen
Schutz des Lebens
- Mord
- Totschlag
- Tötung auf Verlangen
Aktive Sterbehilfe - Sterbehilfe
- Passive Sterbehilfe
- Behandlungsabbruch
- Beihilfe zum Suizid
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
Schutz des Rechtsverkehrs
- Urkundenfälschung
Kompetenzteilung im Pflegebereich
- Delegation ärzlicher Tätigkeiten
- Haftungsrechtliche Verantwortung im Kontext von
Vorbehaltsaufgaben gemäß §4 Pflegeberufegesetz
Termin: 04.04.2023 (9.00 Uhr - 16.00 Uhr)
Referent: Karsten Bohmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Veranstaltungsort: Belchen Institut, Wiesentalstr. 27 a, 79540 Lörrach-Stetten
Kosten: 160 €
Telefonnummer: 07621 9490 822