Beschäftigte in der Pflege müssen teils unter speziellen arbeitsrechtlichen
Regelungen arbeiten: Sie dürfen an Sonntagen arbeiten, müssen Nachtdienste
übernehmen und müssen teils bis zu zwölf Stunden an einem Tag tätig sein.
Doch welche rechtlichen Grundlagen stehen dahinter? Das Arbeitsrecht in der
Pflege enthält einige Sonderregelungen, die Sie als Arbeitgeber und Führungskraft
kennen sollten.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Übersicht zu Veränderungen bzw. Verlängerungen
im SGB XI.
Inhalte:
Arbeitsrecht
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerähnliche Personen
- Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste
- Nacht- und Schichtarbeit
- Sonn- und Feiertagsarbeit
- Überstunden
- Abweichende Vereinbarungen
- Dienstplan
- Weisungsrecht Arbeitnehmerhaftung
- Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung
Leistungsrecht:
- Leistungsrechtliche Grundlagen der Abrechnung (Rahmenverträge,
Vergütungsvereinbarungen) -aktuelle Entwicklungen und Neuerungen - Pflegebonusgesetz
- § 37 Abs. 3 SGB XI
- § 40a SGB XI
- Covid- 19 - Sonderregelungen
- Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz / Beschreibung
Zielgruppe:
Führungskräfte, Mitarbeitende in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe
Referent:
Karsten Bohmann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Veranstaltungsort:
Belchen Institut, Wiesentalstr. 27 a, 79540 Lörrach
Termin: 14.03.2023 (9.00 Uhr - 16.00 Uhr)
Kurskosten: 160,--€
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