In der Präambel der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften
(nach § 53c SGB XI, früher § 87b Abs.3 SGB XI) in Pflegeheimen heißt es, dass sie die Aufgabe haben,
„Heimbewohner bei Ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.“
- Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte
Die nachzuweisenden Anforderungen sind:
- Ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Std.)
vor Beginn der Weiterbildung - Ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum (80 Std.)
- Die Qualifizierungsmaßnahme von 180 (UE)
- Jährliche Fortbildungen
- Das Weiterbildungsprogramm in drei Modulen
Das erste Modul beinhaltet 108 Stunden Qualifizierung
Die Inhalte:
- Grundkenntnisse der Kommunikation
Kommunikation mit Menschen mit Demenz,
psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung
- Grundkenntnisse über oben genannten Erkrankungen
und Grundkenntnisse über weitere Erkrankungen und
deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und der Pflegedokumentation
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hygieneanforderungen
Umgang mit Inkontinenz, Wunden und Schmerzen usw.
- Erste Hilfe Kurs
Verhalten im Notfall
Das zweite Modul beinhaltet ein zweieinhalb wöchiges Praktikum (80 Stunden)
unter Anleitung im Pflegeheim.
Drittes Modul
Das dritte Modul beinhaltet 72 Stunden Qualifizierung
Die Inhalte:
- Vertiefte Kenntnisse in der Kommunikation
Methoden und Techniken
- Grundkenntnisse in der Rechtskunde
- Grundkenntnisse der Hauswirtschaft und Ernährung unter Berücksichtigung von Krankheiten und Unverträglichkeiten
- Beschäftigung und Betreuung
- Bewegung
- Kommunikation und Kooperation mit Pflegeteams, Angehörigen usw.
Die Unterrichtszeiten sind von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Ort: Belchen Institut, Wiesentalstr. 27 a, 79450 Lörrach-Stetten
Sollten Sie Fragen zur Weiterbildung haben, rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel. 07621-9490 822
Beginn: 15. Mai 2023
Anmeldeunterlagen für von der Agentur für Arbeit geförderte TN